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OLG Rostock, 20.12.2002 - 1 Ss 206/01 I 88/01 |
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OLG Rostock, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 1 Ss 206/01 I 88/01 (https://dejure.org/2002,59858)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OLG Düsseldorf, 14.09.1993 - 2 Ss 257/93
Auszug aus OLG Rostock, 20.12.2002 - 1 Ss 206/01
Die Verwendung inhaltsleer wertender Begriffe reicht nicht aus.Allerdings kann die Annahme eines nur zufällig ausgebliebenen Schadens auch dann ausgeschlossen sein, wenn der überholte Fahrer mit der richtigen Maßnahme auf das bereits absehbare verkehrswidrige Verhalten des Vordermannes reagiert (Anschluss an OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 und NZV 1994, 407). - OLG Düsseldorf, 06.06.1994 - 5 Ss OWi 187/94
Auszug aus OLG Rostock, 20.12.2002 - 1 Ss 206/01
Die Verwendung inhaltsleer wertender Begriffe reicht nicht aus.Allerdings kann die Annahme eines nur zufällig ausgebliebenen Schadens auch dann ausgeschlossen sein, wenn der überholte Fahrer mit der richtigen Maßnahme auf das bereits absehbare verkehrswidrige Verhalten des Vordermannes reagiert (Anschluss an OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 und NZV 1994, 407).
- LG Heilbronn, 14.08.2017 - 8 Qs 39/17
Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs: Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis …
Ein unbeteiligter Beobachter muss zu der Einschätzung gelangen, dass das Ganze gerade noch einmal gutgegangen ist (OLG Rostock, Urteil vom 20. Dezember 2002 - 1 Ss 206/01 I 88/01 -, juris).